Feuerwehr
Organisation
Material
Ausbildung
Jahresprogramm
Einsätze
Gemeinde
Kontakte
Links
Jugendfeuerwehr
Festbänke
Oldies

Abwesenheitsmeldung

Die Teilnahme an den Übungen ist obligatorisch. Das Übungsprogramm gilt als Aufgebot. Als Entschuldigungsgründe  gelten:

Krankheit, Unfall, Militärdienst, Zivilschutzdienst, dringende Ortsabwesenheit und Todesfall in der  Familie. 

Entschuldigungen sind vor jeder Uebung schriftlich (Aufgebotskarte) in den Briefkasten beim FW-Magazin einzuwerfen oder bis 18h00 per Internet zu melden. Mündliche Entschuldigungen werden nicht akzeptiert.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird  eine Busse von Fr. 50.-- pro Uebung verhängt. Im Wiederholungsfalle innert Jahresfrist kann gem. § 19 des  Feuerwehrreglementes höchstens der 4-fache Uebungssold, mind. aber eine Busse von Fr. 50.-- verlangt  werden. Die Busse wird mit der Soldauszahlung an der Schlussübung verrechnet. 

Top